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Als Provision bezeichnet man die Vergütung für die Vermittlung eines Geschäfts, welches zwischen – meist zwei – Geschäftspartnern geschlossen wird, durch einen Dritten (Vermittler, Makler, Agentur, Handelsvertreter, Vertriebspartner). Dieser Dritte erhält eine Provision, oft eine Umsatzprovision (= Anteil an der Summe, welche der Käufer dem Verkäufer bezahlt). Die Auszahlung der Provision kann bei Abschluss des Vertrages oder später erfolgen. Die Provisionen werden mit einer Provisionsabrechnung dokumentiert.
Abschlussprovisionen werden in der Regel einmalig für den Abschluss eines Vertrages gezahlt. Als Grundlage zur Berechnung der Abschlussprovision wird häufig eine Bewertungssumme (BWS) des Vertrages ermittelt. Oft wird die Abschlussprovision vorab gezahlt (diskontiert) und der Vermittler muss für die Provision bis zum Ende der Haftungszeit anteilig haften.
Mit folgenden Maßnahmen wird in den letzten Jahren verstärkt versucht die Haftungsrisiken zu senken:
– Ratierliche Auszahlung der Provisionen entsprechend der Haftungszeit (z.B. über 5 Jahre)
– Mischform zwischen diskontierter Zahlung und ratierlicher Zahlung. „laufende Abschlussprovision“
– Netto-Policen mit Honorarvereinbarung (Honorare). Im Vertrag sind keine Abschlusskosten mehr enthalten. Diese werden über einen separaten Honorarvertrag zwischen Kunde und Vermittler direkt geregelt.
Abschlussprovisionen werden in unterschiedlichen Sparten und Branchen unterschiedlich berechnet
In vielen Sparten werden neben der Abschlussprovision zusätzlich Bestandspflege Provisionen für die Betreuung des Kunden bezahlt. Zumeist wird ein Prozentsatz auf den Beitrag des Kunden bezahlt. Z.B. einmal pro Jahr 2 %. Bestandsprovisionen starten oft erst nach einer Übergangszeit von z.B. einem Jahr.
In vielen Sparten werden keine Abschlussprovisionen bezahlt, dafür höhere laufende Provisionen. Diese werden in der Regel Courtagen genannt und analog zur BP als Prozentsatz auf den laufenden Beitrag des Kunden gezahlt. Bei Sachversicherungen belaufen sich die laufenden Courtagen i.d.R. auf ca. 15-25%. In der Sparte Kfz auf ca. 5-10% des Nettobeitrags (ohne Versicherungssteuer). Im gewerblichen Bereich gibt es eine Vielzahl unterschiedlicher Regelungen, auf an dieser Stelle nicht hinreichend eingegangen werden kann.
Dynamikprovisionen ergeben sich i.d.R. aus laufenden Lebensversicherungsverträgen mit Dynamik Regelungen. Sie werden oft analog zu den Abschlussprovisionen mit jeweils reduzierter Laufzeit berechnet und oft diskontiert ausbezahlt. Dynamikprovisionen beinhalten ein hohes Stornorisiko, da den Vertragserhöhungen widersprochen werden kann.
Erneuerungsprovision ergeben sich i.d.R. aus der erneuerung von Versicherungsverträgen. Erneuerungsprovision sind insbesondere im gewerblichen Bereich von zentraler Bedeutung.
Erhöhuingsprovisionen ergeben sich i.d.R. aus Zuzahlungen in laufende Versicherungsverträge oder durch Beitragserhöhungen. Für die Erhöhung ist eine separate Berechnung der Haftung erforderlich.
Inkassoprovisionen ergeben sich aus dem Produktverkauf und werden oft im MLM Geschäft berechnet und ausgezahlt. In der Regel handelt es sich um einfache Differenzprovisionen als provisionssatz vom Produktverkauf.
Die Stornohaftung ist die Haftung des Vermittlers für noch nicht verdiente, aber bereits an ihn ausgezahlte Abschlussprovisionen. Wird dem Vermittler die Provision sofort in voller Höhe und nicht in Abhängigkeit von der Prämienzahlung (ratierlich) ausgezahlt, so entsteht eine zeitlich begrenzte Rückforderung. Die dem Vermittler vorschüssig ausgezahlte Provision ist erst dann verdient, wenn die Versicherungsprämien für den im Vermittlervertrag je Vertragstyp festgelegten Zeitraum (= Stornohaftungszeit) bezahlt wurden.
In der privaten Krankenversicherung und in der Lebensversicherung beträgt die Stornohaftungszeit gem. § 49 I VAG grundsätzlich 60 Monate. Bei Lebensversicherungen wird mittlerweile häufig eine noch längere Haftungszeit vertraglich vereinbart. Während der Stornohaftungszeit haftet der Vermittler bei Vertragsstornierungen, die trotz hinreichender Nachbearbeitungsbemühungen von Vermittler oder Versicherer nicht abwendbar waren.
Die vom Gesetz vorgegebene Stornohaftungszeit von 60 Monaten gilt nicht für Vertragsstornierungen wegen Eintritts der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Rechtstipps zu Rückzahlungen (Stornobuchungen)
Der Einbehalt einer Stornoreserve ist in der Versicherungsbranche bei gezillmerten Tarifen üblich, um sich gegen mögliche Zahlungsausfälle des Vermittlers abzusichern.
Für die einbehaltene Stornoreserve wird in der Regel ein Stornoreservekonto geführt und für die Verwaltung der Stornoreserve ist eine professionelle Provisionsabrechnungssoftware notwendig.
Der Einbehalt der Stornoreserve sollte sich am Haftungsrisko orientieren. Aus diesem Grund sollte ein Provisionsabrechnungsprogramm verwendet werden, mit dem die Berechnung der jeweiligen Resthaftung möglich ist, damit die Stornoreserve nicht das Provisionshaftungsvolumen übersteigt.
Spätestens mit dem Ablauf der Haftungszeit sollte die einbehaltene Stornoreserve vertragsbezogen zurückgezahlt werden.
Die Rechtsprechung der letzten Jahre zeigt, dass der Einbehalt einer Stornoreserve ohne eine professionelle Verwaltung kritisch zu sehen ist. Immer wieder wurden Klauseln über den Einbehalt einer Stornoreserve von Gerichten als unwirksam verworfen, insbesondere wenn die Stornoreserve das Provisionshaftungsvolumen übersteigt (Oberlandesgericht Köln 9.9.2005 / Az.: 19 U 174/04).
Der Karriereplan legt die Bedingungen fest die für einen Aufstieg in der Hierarchie notwendig sind (oft Umsatzgrenzen im Eigenumsatz oder Umsatz des Teams, …). Der Karriereplan regelt die Vereinbarungen der kompletten Vertriebsorganisation (siehe auch Strukturvertrieb). Mit einem Einheiten oder Punktesystem können Karrierepläne sehr einfach realisiert werden. Bei spezialisierten Vertrieben kann auch direkt die Bewertung des Produktes verwendet werden (z.B. Darlehenssumme in der Baufinanzierung).
In Vertrieben wird der Karriereplan oft als Einheiten- oder Punktesystem dargestellt. Dieses System bietet weitreichende Vorteile für den Vertrieb und die Vertriebsmitarbeiter. Durch die Einheiten/Punkte wird ein einheitlicher Bewertungsfaktor eingeführt, durch den alle Vermittler und alle Produkte transparent miteinander verglichen werden können. Leider hat dieses System z.T. einen schlechten Ruf, da es aus dem Strukturvertrieb kommt und dem System nachgesagt wird, dass niedrige Provisionen verschleiert werden sollen.
Die Vorteile dieses Systems überwiegen die Nachteile aber bei weitem, insbesondere wenn Vertriebe viele unterschiedliche Produkte verkaufen. Wenn derartige Vertriebe ohne Einheitensystem arbeiten führt dies fast immer zu großen Problemen. D.h. Zahlen können nicht miteinander vergleichen werden und der Pflegeaufwand für Provisionseinstellungen ist sehr hoch.
Die Vereinbarung der Provisionszahlungen ist ein geschäftskritischer Bereich. Mitarbeiter im Vertrieb müssen transparente Vereinbarungen, pünktliche und rekonstruierbare Abrechnungen erhalten. Provisionsvereinbarungen müssen in der Abrechnung abgebildet werden. Die Provisionsabrechnung erstellt nachvollziehbare Abrechnungen der Provisionen der Vertriebspartner nach unternehmensspezifischen Provisionsvereinbarungen, Zielvorgaben und Karriereplänen.
Unterschiedliche Vereinbarungen mit Vertriebspartnern, sowie Regelwerke des Unternehmens sind ebenso abzubilden, wie unterschiedliche Berechnungsparameter und Auszahlungsmodalitäten. Bei Rückabwicklung, Kündigungen und Stornierungen von Verträgen sind Rückzahlungen der Provision auf Basis der ausgezahlten Provisionen zu berechnen. Mit buchauszugsfähiger Abrechnungssoftware realisieren Vertriebsorganisationen die Provisionsabrechnung.
Für die Berechnung der Provision ist für jeden Geschäftsvorfall eine Grundlage festzulegen. Je nach Branche und Produkt kann die Bewertungssumme unterschiedlich sein. Häufig ist die Vertragssumme die Bemessungsgrundlage, auf deren Basis die Provision berechnet wird. Z.B. Anlagebetrag, Darlehenssumme Bausparsumme, …
Bei vordiskontierten Provisionen wird die Bewertungssumme in der Regel laufzeitabhängig berechnet. Die Formeln sind häufig maximiert und abhängig von feldenden Faktoren: Monats- oder Jahresbeitrag, Laufzeit des Vertrags, Zahlweise des Vertragspartners, Zahldauer, Alter.
Beispiel:
Berechnung der Bewertungssumme einer Rentenversicherung – maximiert auf 35 Jahre / Endalter maximal 70
Neben Maximierungen und Endalterbegrenzungen werden folgende Parameter häufig bei der Berechnung einer Bewertungssumme berücksichtigt:
Große Gesellschaften versuchen die Maximierung der Laufzeit häufig durch laufzeitanhängige Faktoren zu optimieren. Dadurch steigt die BWS ab einer Bestimmten Laufzeit nur noch geringfügig. Dies hat den Vorteil, dass längere Laufzeiten ab z.B. 35 Jahren noch geringfügig berücksichtigt werden und den Nachteil, dass mehr Formeln für eine korrekte BWS Berechnung notwendig sind.
Die Provisionsvereinbarung regelt für den einzelnen Vertriebspartner die Höhe der Provision für jedes Produkt und jede Abschlussart. Die Provisionsvereinbarungen hängen von der Position (Stufe) des Vertriebspartners im Unternehmen ab. In einer hierarchischen Organisation ist Umsatzbeteiligung im Team als Differenzprovision üblich. Die Anzahl der Provisionsvereinbarungen hängt vom Unternehmen ab. Bei der automatisierten Provisionsabrechnung ist für jede individuelle Vereinbarung die entsprechende Provision zu definieren.
Die Grundlage der meisten Provisionssysteme basiert auf einer Hierarchie mit entsprechenden Differenzprovisionen. Beispiel in Prozent: Zahlungseingang = 100% Stufe 1 = 80 %, Stufe 2 = 75 %, Stufe 3 = 70 %, Stufe 4 = 65 %, Stufe 5 = 60 %
Beispiel:
– 1000 € Provision
– 3 Stufige Hierarchie bei der folgende Stufen besetzt sind – Stufe 5, Stufe 4, Stufe 1
– Provisionsverteilung:
– 650 € für den Abschlussvermittler
– 50 € für den direkten Vorgesetzten
– 150 € für den nächsten Vorgesetzten auf Stufe 2
– 200 € Overhead für den Vertrieb
Die ist die einfachste Form der Provisionsverteilung nach dem Differenzprovisionen System. In diesen Systemen gibt es oft noch eine Vielzahl an Sonderregelungen. Z.B. Maximal- und Minimalprovisionen. In diesem Beispiel wäre eine typische Sonderregel, dass der direkte Vorgesetzte immer mindestens 10 % zu Lasten der oberen Ebenen erhält. Mit dieser Sonderregel ergibt sich für dieses Beispiel folgende Provisionsverteilung:
– 650 € für den Abschlussvermittler
– 100 € für den direkten Vorgesetzten
– 100 € für den nächsten Vorgesetzten auf Stufe 2
– 200 € Overhead für den Vertrieb
Wird die Zielvorgabe erfüllt, so ist der entsprechende Bonus abzurechnen. Diese Provisionen hängen nicht vom einzelnen Abschluss ab, sondern von speziell vereinbarten Zielen, wie beispielsweise Umsatzvorgaben in bestimmten Zeiträumen oder Gewinnung von Neukunden. Je individueller die Zielvorgaben vereinbart werden, desto besser werden sie den Vertriebsmitarbeiter motivieren, aber umso aufwändiger wird die Berechnung der Provision.
Neben der Hierarchievergütung wird oft die Möglichkeit zum Splitten der Provision benötigt. Z.B. wenn 2 Bertrater am an der Kundenberatung beteiligt waren oder wenn Spezialisten zur Beratung hinzugezogen wurden. Der Provisionssplit erfolgt meist in Prozent zwischen 2 oder mehr Beratern und die Vorgesetzten der Berater sind über die Hierarchie beteiligt.
Unter Tippgeber Provisionen versteht man Provisionen für die Weitergabe von Kunden. Z.B. ein Berater A (Spezialist für Finanzanlagen) berät den Kunden im Bereich seiner Finanzanlagen und der Kunde äußert Interesse an eine Beratung im Bereich Krankenversicherung. In diesem Fall kann Berater A mit Berater B (Spezialist für KV) eine Tippgeber Provision vereinbaren. Tippgeber Provisionen werden insbesondere benötigt, um Dritte an der Provision zu beteiligen, die Kundenempfehlungen weitergegeben haben.
Unter Bringerbonus versteht man eine Sonderprovision für die Vermittlung von Beratern oder Strukturen. Diese wird benötigt wenn Berater an einen Vertrieb vermittelt wurden, oder wenn Berater von einer Hierarchie zu einer anderen Hierarchie wechseln. In diesem Fall erhält der „Bringer“ eine Provisionsbeteiligung, die oft zeitlich begrenzt ist (z.B. für 3 Jahre)
Die meisten Provisionssysteme beinhalten auf erfolgsabhängigen Beförderungsrichtlinien. Oft wird zwischen dem Erfolg als guter Berater und dem Erfolg als gute Führungskraft unterschieden. Es gibt in den meisten Vertrieben Berater, die sich sich auf Ihre Arbeit als Berater konzentrieren möchten und andere, die sich auf die Arbeit als Führungskraft konzentrieren.
Beide Beratertypen sind für den Erfolg eines Vertriebes sehr wichtig und daher sollte beide Karrierewege im Karrieresystem berücksichtigt werden.
Beförderungen werden entweder manuell zu einem bestimmten Zeitpunkt umgestellt oder es wird ein Beförderungsdatum im System hinterlegt und alle Verträge die nach dem Datum unterzeichnet wurden werden nach der neuen Vergütungsstufe abgerechnet. Wenn gute Berater im Karrieresystem aufsteigen wird oft eine „Überholerregelung“ benötigt, da der Berater ggf. eine höhere Beteiligung erhält als seine Führungskraft. Trotzdem soll die Führungskraft für Ihre Arbeit weiterhin eine Provisionsbeteiligung erhalten. Für derartige Fälle wird eine für alle Seiten faire Lösung benötigt.
Ähnlich wie Beförderungen können auch Hierarchieänderungen manuell zu einem bestimmten Zeitpunkt eingegeben werden oder es wird ein Datum für den Wechsel hinterlegt. Hierarchieänderungen sind eine komplexe Thematik in Abrechnungssystemen, da es zeitraumbezogen viele unterschiedliche gültige Hierarchien geben kann.
Auch für den Anwender ist das Verständnis für Hierarchiewechsel sehr wichtig, da bei dem gleichen Abschlussvermittler (i.d.R. abhängig vom Abschlussdatum) unterschiedliche Vorgesetzte an der Provision beteiligt sein können.
Werden dem Kunden Rabatte gewährt, kann der Rabatt Auswirkung auf die Provision haben. Die Vereinbarung der Rabatte regelt, unter welchen Voraussetzungen und in welcher Höhe der Vertriebspartner Rabatte gewähren darf. Außerdem ist die Auswirkung auf die Provision zu regeln. Oft vermindert sich die Bewertungsgrundlage um den Betrag des Rabattes.
Der Provisionsverzicht geht oft zu Lasten des Abschlussvermittlers kann aber auch prozentual auf alle an Provisionsbeteiligte aufgeteilt werden.
Durch den Provisionsverzicht entsteht in der Regel ein Vorteil für den Kunden durch eine höhere Ablaufleistung.
Insbesondere mit Einheiten und Punktesystemen kann man sehr gut Wettbewerbe darstellen. Wettbewerbe dienen zur Motivation der Berater und sind i.d.R auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt.
Provisionszahlungen sind grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig (§ 1 UStG). Befreit sind gemäß § 4 UStG hiervon unter bestimmten Bedingungen die Vermittlung ausgewählter Finanzdienstleistungsprodukte:
– Versicherungsvermittlungsprovisionen
– Investmentvermittlungsprovisionen
– Kreditvermittlungsprovisionen
– Bausparvermittlungsprovisionen.
In der Finanzdienstleistung sind Immobilien- und Containergeschäfte ebenfalls umsatzsteuerpflichtig. Findet das Geschäft zwischen dem Verkäufer und dem Mittler statt, und der Mittler fakturiert dann dem Käufer auf eigene Rechnung, so sind Einkaufsrabatte, auch wenn diese als Provisionen bezeichnet werden, keine gesondert steuerbaren Umsätze: Das Prinzip der Differenzbesteuerung ermittelt hier Umsatzsteuer- und Einkommensteueranteile vom Geschäftsvorfall als Ganzem.
Antworten auf Fragen zur Provisionsabrechnung finden sie hier: Was muss eine Provisionsabrechnung enthalten?
Im B2B Bereich wird die MwSt. auf den Nettobetrag berechnet und es wird kaufmännisch gerundet.
Aus diesem Grund können bestimmte Brutto Beträge nicht aus dem zweistelligen Netto Betrag berechnet werden.
Beispiel: Der Bruttopreis von 9 Cent kann aus einem Nettopreis kaufmännisch nicht berechnet werden.
Wenn man für ein Produkt den Bruttopreis von 9 Cent angibt, kommt es zu einer Abweichung. Dies führt zu einer Differenz bei der MwSt. Berechnung.
Ausgehend von einer Netto Preisliste ergeben sich daher Brutto Preise, die sich nicht korrekt berechnen lassen: 3,9,16,22,34, … Cent.
Insbesondere bei der Verteilung von kleinen Beträgen (z.B. Bestandsprovisionen) kommt es häufig zu Rundungsdifferenzen, wenn kaufmännisch gerundet wird. Bei ausreichend vielen Buchungen gleichen sich diese in der Regel weitestgehend wieder aus.
Beispiel – Provisionseingang von 4 Cent:
Eine Software zur Abrechnung von Provisionen sollte flexibel auf die Bedürfnisse des Kunden anpassbar sein und alle gängigen Provisionsregelungen beinhalten, so dass die kundenspezifischen Regelungen per Konfiguration und ohne Sonderprogrammierungen umgesetzt werden können.
Professionelle Software zur Automatisierung von Abrechungsprozessen: Provisionsabrechnungssoftware
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